WinZip® Version 7.0 (SR-1) Copyright© 1991-1998 Nico Mak Computing, Inc. und H.C. Top Systems B.V. Bestellinformationen finden Sie in der Datei ORDER.TXT *************************************************************** ** Lizenzvereinbarung für die Shareware-Version ** ** Wichtig: bitte aufmerksam lesen! ** *************************************************************** Lizenzvereinbarungen und Gewährleistung Die Nennung lizenzierter Programme oder anderen Materials einer Fremdfirma bedeutet nicht, daß solche Programme oder Materialien zur Verfügung gestellt werden oder benutzt werden dürfen. Testphase und Registrierung Bei WinZip handelt es sich nicht um ein Freeware-Produkt. Es ist Ihnen gestattet, die Testversion von WinZip für einen Zeitraum von 21 Tagen kostenlos zu testen. Sollten Sie die Software nach Ablauf der 21-tägigen Testphase benutzen, sind Sie verpflichtet, eine Registrierungsgebühr zu entrichten (siehe Hilfe-Bestellinformationen oder order.txt). Das Verwenden einer nicht registrierten Version nach Ablauf der 21-tägigen Frist bedeutet eine Verletzung der US-amerikanischen und der internationalen Copyright-Bestimmungen. Die mit WinZip Self-Extractor Personal Edition erstellten selbstextrahierenden ZIP-Archive enthalten unter anderem einen kleinen Teil des WinZip Self-Extractors. Dazu gehören urheberrechtlich geschützte Software, Eigentumsanmerkungen und ein Kennsatz (die "Dekomprimierungs-Software"). Es ist weder einem registrierten Anwender, noch einer beliebigen anderen Person gestattet, diese Dekomprimierungs- Software zu verändern. Sie dürfen auch keiner dritten Person die Erlaubnis erteilen, diese Dekomprimierungs- Software zu verändern. ES IST IHNEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GESTATTET, SELBSTEXTRAHIERENDE ZIP-ARCHIVE WEITERZUGEBEN, DIE SIE MIT DER TESTVERSION DES WINZIP SELF-EXTRACTOR PERSONAL EDITION ERSTELLT HABEN. Weitergabe von WinZip Hiermit werden Sie dazu befugt, so viele Kopien der Testversion und der Online-Dokumentation zu machen, wie sie möchten; Sie können genaue Kopien der Original-Testversion an jedermann weitergeben und die Testversion der Software und der Online-Dokumentation auf elektronischem Wege in unveränderter Form verbreiten. Für die oben beschriebene Weitergabe der Testversion brauchen Sie keine Registrierungsgebühr zu entrichten. Es wird Ihnen hiermit ausdrücklich untersagt, für solche Kopien Gebühren zu erheben oder sonstige Gegenleistungen zu verlangen, unabhängig davon, wie die Kopien der Testversion erstellt wurden. Ebenso ist es Ihnen nicht gestattet, die Software und/oder die Dokumentation zusammen mit anderen Produkten (kommerziell oder anderweitig) zu vertreiben, ohne daß Ihnen dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt wurde. Ausschluss der Gewährleistung Für dieses Softwareprogramm und die dazugehörigen Dateien wird keine Garantieleistung übernommen. Das betrifft auch die Virensuchfunktion: WinZip führt selbst keine Virensuche durch, es unterstützt lediglich Programme, die als Virensuchprogramme oder Viren-Scanner erhältlich sind. Aufgrund der unterschiedlichen Hardware- und Softwareumgebungen, unter denen eine WinZip- Installation möglich ist, wird keine Gewährleistung für den Einsatz von WinZip zu einem speziellen Zweck übernommen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit datenverarbeitenden Programmen setzt einen gründlichen Test des Programms mit unkritischen Daten voraus, bevor es zum tatsächlichen Einsatz gelangt. Der WinZip-Anwender trägt selbst jedes Risiko. Eine Schadensersatzleistung des Händlers ist auf den Ersatz des WinZip-Programms bzw. die Erstattung des Kaufpreises begrenzt. WinZip® Version 7.0 (SR-1) Copyright© 1991-1998 Nico Mak Computing, Inc. und H.C. Top Systems B.V. *************************************************************** ** Lizenzvereinbarung für die registrierte Version ** ** Wichtig: bitte aufmerksam lesen! ** *************************************************************** 1. Lizenzgewährung: Die H.C. Top Systems B.V. gewährt Ihnen eine ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz: a) zur Installation der WinZip Software auf einem beliebigen einzelnen Personalcomputer (sei es ein Einzelplatz-Computer oder eine Workstation in einem Netzwerk) und b) zum Kopieren der WinZip Software einzig zu dem Zweck der Installation auf Ihrem Computer und als Sicherung und Archiv- aufbewahrung. Es ist verboten, Kopien der WinZip Software herzustellen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben. Es ist erlaubt, die Rechte dieses Vertrages an Dritte zu übertragen, vorausgesetzt, die dritte Partei erklärt sich schriftlich damit einverstanden, sich an die Vertrags- bedingungen zu halten. In einem solchen Fall sind alle Kopien der WinZip Software an die dritte Partei zu übergeben. Alle nicht übergebenen Kopien sind zu vernichten. Die H.C. Top Systems B.V. untersagt jeglichen Verleih der WinZip Software. Der mit WinZip mitgelieferte WinZip Self-Extractor Personal Edition darf auf Workstations verwendet werden, die für WinZip lizensiert sind, um eine unbegrenzte Anzahl von selbst- extrahierenden ZIP-Archiven zu erstellen, für die keine zusätzlichen Gebühren entrichtet werden müssen und die von Ihnen weitergegeben werden dürfen. Für den gleichzeitigen Einsatz von WinZip auf mehreren Computern in einem Netzwerk muß eine Mehrplatz-Lizenz erworben werden. Das bedeutet, Sie dürfen auf ein registriertes WinZip-Exemplar über ein Computernetz zugreifen, wenn Sie Lizenzen für jede Workstation erworben haben, die auf WinZip über das Netz zugreifen kann. 2. Keine weiteren Rechtsansprüche: Sie nehmen zur Kenntnis, daß Nico Mak Computing, Inc. und Top Systems sowohl Urheber als auch Eigentümer der WinZip Software sind. Top Systems behält den Rechts- und Besitzanspruch der WinZip Software. Sie akzeptieren, daß die oben gewährte Lizenz kein Verkauf der Software ist und daß der oben aufgeführte Vertrag Ihnen in Bezug auf die WinZip Software keinen Anspruch auf Patente, Vervielfältigungen, Branchengeheimnisse, Warenzeichen oder auf andere Rechte gewährt. Sie erklären sich damit einverstanden, die WinZip Software vertraulich zu behandeln und angemessene Schritte zu unternehmen, unerlaubte Vervielfältigung und Bekanntgabe zu verhindern. 3. Keine Modifikationen oder Dekompilierung: ES IST VERBOTEN, DIE WINZIP SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION ODER KOPIEN IM GANZEN ODER TEILWEISE ZU VERÄNDERN, ZU ÜBERSETZEN, ZU DISASSEMBLIEREN ODER ZU DEKOMPILIEREN. 4. Gewährleistung: Die Top Systems weist darauf hin, daß es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur die Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich verwendbar ist. Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so ist Top Systems unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen. Top Systems haftet nicht für die richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der Software. Das gilt insbesondere für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware oder Änderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung für alle durch die Software verursachten mittelbaren Schäden ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Top Systems haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom Kunden grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden. Für Kaufleute wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen 6 Monate nach Lieferung. 5. Gesetzesanwendung: Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und ist so anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland stattfänden. Sowohl Sie als auch Top Systems nehmen zur Kenntnis, daß das Abkommen der Vereinten Nationen, bezüglich der Verträge für den internationalen Verkauf von Waren (1980), ausdrücklich von der Anwendung auf diesen Vertrag ausgeschlossen ist. 6. Auflagen: Dieser Vertrag gilt bis in das Jahr 2040, sofern er nicht, wie unten aufgeführt, vorher gekündigt wird. Top Systems hat das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen, falls Sie die Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfüllen. 7. Zusammenfassung: SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS DIESES DER VOLLSTÄNDIGE VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND TOP SYSTEMS IST DER ALLE FRÜHEREN, ZWISCHEN IHNEN UND TOP SYSTEMS GETROFFENEN ABMACHUNGEN, SEI ES IN SCHRIFTLICHER, MÜNDLICHER ODER ANDERER FORM, ERSETZT. Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches von Top Systems unterzeichnetes Dokument geändert werden.